Verwaltung von Miet- oder Wohnimmobilien und Sondereigentums- / Sondermietverwaltung
Miet- / Wohnimmobilienverwaltung – Aufgaben des Mietverwalters / der Mietverwaltung
Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Mietverwalters / der Mietverwaltung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das die Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Die konkreten Aufgaben des Mietverwalters / der Mietverwaltung werden ausschließlich im Verwaltervertrag vereinbart. Aufgaben eines Mietverwalters / der Mietverwaltung können sein:
Kaufmännische Aufgaben
- Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
- Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
- Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
- Rechnungskontrolle
- Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
- Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
- § 35a EStG - Nachweis haushaltsnahe Dienstleistungen und Reparaturen*
* = sind Sonderleistungen der Verwaltung
Technische Aufgaben
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen*, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche*
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Einweisung Handwerker und Hausmeister
- Schlüsselbestellungen
* = sind Sonderleistungen der Verwaltung
Rechtliche Aufgaben
- Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
- Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
- Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
- Abnahme und Übergabe der Mietsache
- Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
- Bearbeitung von Mietminderungen
- Abschluss von Wartungsverträgen
- Organisatorische Aufgaben
- Auswahl der Mieterpartei
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
- Verhandlung mit Behörden
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
- Beschwerdemanagement*
- Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen, wenn notwendig*
* = sind Sonderleitungen der Verwaltung
Sondereigentumsverwaltung / Sondermietverwaltung
Darüber hinaus können wir Ihnen auch die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung anbieten. Die Verwaltung Ihres Sondereigentums kann auch unabhängig von der Beauftragung der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum (WEG-Verwaltung) erfolgen.
Diese umfasst u. a. folgende Leistungen:
Kaufmännische Verwaltung
- Prüfung von Mietverträgen vor Abschluss
- Schriftverkehr mit Mietern/Behörden
- Mietinkasso/Mietkaution
- Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen
- Wohnungsübernahmen/-übergaben bei Mieterwechsel (inkl. Protokoll) und Abrechnung der Kaution
Technische Verwaltung
- Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
- Abschluss von Wartungsverträgen