Verwaltung von Miet- oder Wohnimmobilien und Sondereigentums- / Sondermietverwaltung


Miet- / Wohnimmobilienverwaltung – Aufgaben des Mietverwalters / der Mietverwaltung

 

Die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben des Mietverwalters / der Mietverwaltung ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB), das die Regeln zum Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer klar definiert. Die konkreten Aufgaben des Mietverwalters / der Mietverwaltung werden ausschließlich im Verwaltervertrag vereinbart. Aufgaben eines Mietverwalters / der Mietverwaltung können sein:



Kaufmännische Aufgaben


  • Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
  • Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
  • Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
  • Rechnungskontrolle
  • Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
  • Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen
  • § 35a EStG - Nachweis haushaltsnahe Dienstleistungen und Reparaturen*

* = sind Sonderleistungen der Verwaltung



Technische Aufgaben


  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen*, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche*
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Schlüsselbestellungen

* = sind Sonderleistungen der Verwaltung



Rechtliche Aufgaben


  • Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
  • Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
  • Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
  • Abnahme und Übergabe der Mietsache
  • Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
  • Bearbeitung von Mietminderungen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Organisatorische Aufgaben
  • Auswahl der Mieterpartei
  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
  • Verhandlung mit Behörden
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
  • Beschwerdemanagement*
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen, wenn notwendig*

* = sind Sonderleitungen der Verwaltung



Sondereigentumsverwaltung / Sondermietverwaltung

 

Darüber hinaus können wir Ihnen auch die Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung anbieten. Die Verwaltung Ihres Sondereigentums kann auch unabhängig von der Beauftragung der Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum (WEG-Verwaltung) erfolgen.

Diese umfasst u. a. folgende Leistungen:


Kaufmännische Verwaltung


  • Prüfung von Mietverträgen vor Abschluss
  • Schriftverkehr mit Mietern/Behörden
  • Mietinkasso/Mietkaution
  • Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen
  • Wohnungsübernahmen/-übergaben bei Mieterwechsel (inkl. Protokoll) und Abrechnung der Kaution


Technische Verwaltung


  • Überwachung des baulichen Zustandes und Vergabe notwendiger Reparaturmaßnahmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen